- Hinweise zur Wählbarkeit nach § 191b Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 65 Nr. 2 BRAO
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Wahl zur Satzungsversammlung
Derzeit findet die Wahl der Hamburger Vertreterinnen und Vertreter in der 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2023 statt. Am 30. Juni 2023 endet die Amtszeit der 7. Satzungsversammlung. Gemäß § 191b Abs. 1 Satz 2 BRAO ist für die 8. Satzungsversammlung für je angefangene 2.000 Kammermitglieder ein Mitglied der Satzungsversammlung zu wählen. Damit stehen für die Kammermitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für 6 Plätze Neuwahlen mit einer Amtszeit von vier Jahren an.
Die Wahl wird als elektronische Wahl durchgeführt. Sie können Ihre Stimmen nur auf einem elektronischen Stimmzettel in einem elektronischen Wahlportal abgeben. Das elektronische Wahlportal erreichen Sie mit jedem aktuellen Internet-Browser.
Die Wahlunterlagen erhalten Sie über Ihr besonderes elektronisches Anwaltsposfach (beA). Sie werden ab dem 20. März 2023 versendet. Wahlberechtigte Kammermitglieder, für die kein beA eingerichtet ist, erhalten die Wahlunterlagen per Post.
Das elektronische Wahlportal zur Abgabe Ihrer elektronischen Stimme erreichen Sie im Internet unter
https://election.polyas.com/c21c22b3-f0f3-4e1c-985a-0a191f606bda/
Die dafür benötigten individuellen Zugangsdaten entnehmen Sie bitte Ihren Wahlunterlagen.
Kurzportraits der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie links in der Menüleiste, wenn Sie auf den jeweiligen Namen klicken.
Das Wahlausschreiben finden Sie hier.