- Hinweise zur Wählbarkeit nach § 191b Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 65 Nr. 2 BRAO
Download (PDF) - Wahlvorschlagsliste
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Wahl zur Satzungsversammlung
Im Frühjahr 2023 findet turnusmäßig die Wahl zur Satzungsversammlung statt. Diese ist innerhalb des Systems der anwaltlichen Selbstverwaltung die „Legislative" mit der Aufgabe, innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Berufsordnung und die Fachanwaltsordnung zu gestalten und den praktischen Bedürfnissen sowie der Rechtsentwicklung anzupassen.
Die Mitglieder der Satzungsversammlung werden in den einzelnen Kammerbezirken direkt durch Briefwahl gewählt. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder hängt von der Größe der Rechtsanwaltskammer ab: pro angefangene 2.000 Mitglieder wird ein Delegierter gewählt. Maßgebend ist die Zahl der Kammermitglieder am 1. Januar des Wahljahres, wobei Berufsausübungsgesellschaften bei der Bestimmung der Anzahl der Kammermitglieder unberücksichtigt bleiben, § 191b Abs. 1 Satz 3, 4 BRAO.
Am 1. Januar 2023 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg 11.053 Mitglieder (Tag der Feststellung: 3. Januar 2023). Damit sind sechs Hamburger Vertreterinnen und Vertreter für die 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer zu wählen.
Das Wahlausschreiben finden Sie hier. Die Hinweise zur Wählbarkeit sowie eine Wahlvorschlagsliste finden Sie unten im Downloadbereich.