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Hinweis zu aktuellem Cybercrime Phänom / richtet sich gezielt gegen Anwaltskanzleien
(9.12.2025)
Die Polizei Hamburg erhielt von mehreren Bundesländern Kenntnis von einem neuen Cybercrime Phänomen, das sich derzeit gezielt gegen Anwaltskanzleien richtet.
Die nachfolgenden Informationen werden mit der Bitte um Steuerung und zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden übersandt.
Vorgehen der Täter:
- Angreifer verschicken gefälschte Bewerbungen per E-Mail an ihre Zielpersonen.
- Im E-Mail-Anhang befindet sich eine Datei, die mit einem Passwort geschützt ist.
- Kurz nach dem Versand ruft der vermeintliche Bewerber das Opfer an und teilt das Passwort mit, um den Anhang zu öffnen.
- Der Anrufer spricht dabei einwandfreies Deutsch, ohne erkennbare Auffälligkeiten oder Akzent, sodass der Kontakt vertrauenswürdig wirkt.
- Tatsächlich enthält der Anhang keine echte Bewerbung, sondern eine Schadsoftware (Remote Access Trojaner, kurz RAT), die dem Angreifer Zugriff auf den Computer verschaffen kann.
- Die verwendete Schadsoftware ist bislang unbekannt und wird von gängigen Virenscannern nicht erkannt, sodass sie schwer zuzuordnen und besonders gefährlich ist.
Weitere Informationen liegen derzeit nicht vor.
Sollten Sie oder eine Ihnen bekannte Hamburger Kanzlei bereits betroffen sein, teilen Sie dies bitte per Mail oder über die Online Wache der Polizei mit.
