Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

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Rechtsfachwirt/in
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    GEPRÜFTE(R) RECHTSFACHWIRT/IN

    Rechtsgrundlagen

    Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in (früher Büroleiter/in oder Bürovorsteher/in) ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter in Rechtsanwaltsbüros. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Ausbildung und Abschluss zur Erlangung der Qualifikation "Gepr. Rechtsfachwirt/in" finden Sie unten zum Download.

    Finanzielle Förderung

    Auch für die Ausbildung zum/zur Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in gibt es Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Rahmen der Begabtenförderung.

    Seminar zur Erreichung der Qualifikation Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in 

    Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg hat die Soldan GmbH beauftragt, in ihrem Namen und mit ihrer Unterstützung ein Seminar zur Erreichung der Qualifikation Gepr. Rechtsfachwirt/in durchzuführen. Die Themen des Seminars wurden gemeinsam erarbeitet und festgelegt. Die Referenten wurden ebenfalls gemeinsam ausgewählt.

    Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer über gute Grundkenntnisse in den nachstehenden Themenbereichen verfügen.
    • Büroorganisation
    • Kanzleimanagement
    • Personalwesen
    • Büroverwaltung
    • Materielles Recht
    • Formelles Recht / Zwangsvollstreckung
    • Kosten- und Gebührenrecht  
    Sollten Teilnehmer in verschiedenen Themenbereichen über keine praktische Erfahrung verfügen, wird angeraten, sich anhand entsprechender Literatur vor Seminarbeginn selbständig vorzubereiten.
     

    Wer kann teilnehmen?

    Teilnahmeberechtigt am Seminar ist, wer die Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsgehilfen/in bzw. Rechtsanwaltsfachangestellten mit Erfolg bestanden hat und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Kanzlei eines Rechtsanwalts ausgeübt hat.
    Wer, ohne die Ausbildungsabschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsgehilfe/in bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte/r abgelegt bzw. bestanden zu haben, muss mindestens sechs Jahre zum Zeitpunkt der Abnahme der Seminarabschlussprüfung in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes ohne Unterbrechung tätig gewesen sein.
    Der Arbeitsplatz muss im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg liegen. Sofern kein Arbeitsverhältnis besteht, muss der ständige Wohnsitz des Bewerbers im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg liegen.
    Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.


    Aktueller Kurs
     

    Der aktuelle Kurs startete am 10. Dezember 2022 und endet im Januar 2025. 

    Nähere Informationen finden Sie hier.


    Sie wünschen weitere Informationen?

    Dann wenden Sie sich bitte an die
    Firma Soldan GmbH, 
    Frau Jahnke, T 0201 / 86 12-304, F 0201 / 86 12-107,
    Jahnke@soldan.de
     
    oder in der Rechtsanwaltskammer an
    Frau Mendl, T 040/ 35 74 41-15, E-Mail 
     
    Downloads
    • Verordnung
      Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2250), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist
      Download (PDF)
    • Prüfungsordnung
      Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 25. August 2020
      Download (PDF)
    HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
    Valentinskamp 88, 20355 Hamburg

    T 040 / 35 74 41-0

    F 040 / 35 74 41-41

    info@rak-hamburg.de
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