- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Überweisungen an die Hamburger Steuerverwaltung: bitte als Empfänger nur noch „Steuerkasse Hamburg“ verwenden
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Steuerverwaltung Hamburg hat uns gebeten, Sie darauf hinzuweisen, dass zukünftig bei der Zahlung von Steuerforderungen an die Hamburger Steuerverwaltung als Empfänger nur noch die Bezeichnung „Steuerkasse Hamburg“ verwendet werden soll.
Dabei ist der Steuerverwaltung bewusst, dass sie selbst in ihren Schreiben eine Reihe unterschiedliche Bezeichnungen verwendet: z.B. „Finanzamt, Finanzamt HH-XXX, Kasse, Steuerkassen“. Die Finanzverwaltung arbeitet nach eigener Aussage mit Hochdruck daran, die Benennung des Zahlungsempfängers in ihren Schreiben in Zukunft eindeutiger zu kennzeichnen.
Für die Einzelheiten dürfen wir auf das beigefügte, allein maßgebliche, Schreiben der Behörde für Finanzen und Bezirke verweisen: https://rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/Mitgliederservice/Kammerschnellbriefe/2025/SEPA-Empf%C3%A4ngerabgleich%20-%20Infoschreiben%20an%20Kammern%20und%20Verb%C3%A4nde.pdf
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident