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Warnung vor falschen anwaltlichen Zahlungsaufforderungsschreiben
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer warnt vor Zahlungsaufforderungsschreiben nicht existierender Hamburger Rechtsanwaltskanzleien, die als "MAYER & KOLLEGEN", als "Patrick Mehl und Maik Kühne" oder auch unter anderem Namen auftreten. Offenbar gibt es derzeit bundesweit Schreiben unter Briefköpfen von angeblich Hamburger Kanzleien, bei denen häufig die Hamburger Adresse "Neuer Wall" angegeben ist.
Mit den Schreiben sollen die Adressaten zu Zahlungen bewegt werden. In einem Schreiben wird beispielsweise der Eindruck erweckt, dass aufgrund einer "anhaltenden Zahlungsverweigerung" eine Kontosperrung unmittelbar bevorstehe, der man nur durch Zahlung eines in dem Schreiben genannten Betrages entgehen könne. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, ist dem Schreiben u.a. ein angeblicher Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ("Ausfertigung für den Schuldner") mit Stempel und Unterschrift eines angeblichen Gerichtsvollziehers beigefügt. In einem anderen Schreiben (mit dem Absender „EU-Online AG“ oder "EURO-ONLINE AG"), das als „vorgerichtliche Mahnung“ bezeichnet ist, soll die Forderung einer „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ durchgesetzt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch andere Gründe für die Zahlungsaufforderung genannt werden.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg weist darauf hin, dass insbesondere die Rechtsanwaltskanzleien "MAYER & KOLLEGEN" oder "Patrick Mehl und Maik Kühne" nicht existieren. Auf den verwendeten Briefbögen steht - schon sprachlich nicht korrekt - "RECHTANWALTSKANZLEI MAYER & KOLLEGEN" oder "RA Patrick Mehl RA Maik Kühne". Die die Zahlungsaufforderungsschreiben unterzeichnenden angeblichen Rechtsanwälte "Konrad Mayer" bzw. "Dr. Konrad-Mayer" und "Maik Kühne" sind keine in Hamburg zugelassenen Rechtsanwälte und auch keine Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Generell gilt:
Sollten Ihnen Schreiben verdächtig vorkommen, können Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis jederzeit selbst überprüfen, ob jemand, der sich als zugelassener Rechtsanwalt oder zugelassene Rechtsanwältin bezeichnet, Mitglied einer der regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet ist und damit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin tätig sein darf. Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis können Sie unter www.rechtsanwaltsregister.org abrufen. Dieses wird täglich aktualisiert.