- E-Mail Verkehr mit Mandanten kann bei deren Einwilligung auch unverschlüsselt zulässig sein
Eine Entgegnung auf die Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Daten-schutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Caspar
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DSGVO in Kanzleien
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltendes Recht. Zeitgleich sind auch die an die DSGVO angepassten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Beides gilt für Anwaltskanzleien.
Als Hilfestellungen zur Umsetzung und Einhaltung der DSGVO und des BDSG hat die BRAK auf Ihrer Homepage eine Checkliste sowie häufige Fragen und Antworten veröffentlicht. Diese Dokumente werden laufend aktualisiert.
Zum Umgang mit unverschlüsselten E-Mails verweisen wir auf den unten als Download erhältlichen Beitrag unseres Präsidenten, Herrn Dr. Christian Lemke.
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