Veranstaltungsreihe "Hamburger Rechtsgespräche": Die Bedeutung der ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 für das deutsche Arbeitsrecht
28.01.2020Längst haben die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Bedeutung für unser nationales Arbeitsrecht erlangt. Im Wege völkerrechtskonformer Auslegung finden sie Einzug in die unterschiedlichsten Bereiche des Arbeitsrechts. Für den kollektiven Bereich sind dabei vor allem die ILO-Übereinkommen Nr. 87 (zur Vereinigungsfreiheit) und Nr. 98 (zum Recht auf Kollektivverhandlungen) relevant.
Deren Bedeutung und Tragweite insbesondere für das deutsche Tarif- und Arbeitskampfrecht wird Frau Prof. Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales Arbeitsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, in ihrem Vortrag zum Thema
näher erörtern und aufzeigen, inwiefern die Übereinkommen zu einer geänderten Rechtspraxis in Deutschland geführt haben.
Details entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Um entsprechend planen zu können, wird um Zu- oder Absage bis zum 15. Januar 2020 bei Frau Laurence Klasing (E-Mail: laurence.klasing@uni-hamburg.de, Telefon: +49 40 42838-5040) gebeten.