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AMLA-Konsultation: Aufruf zur Beteiligung der Anwaltschaft
Die Umsetzung des Geldwäschepräventionspaketes in der EU schreitet voran und die AMLA (Anti Money Laundering Authority) führt regelmäßig öffentliche Konsultationen durch, um vor der endgültigen Verabschiedung wichtiger Regulierungsprodukte Informationen und Perspektiven aller Interessengruppen zu sammeln.
Die AMLA gibt bis zum 27. September 2026 Gelegenheit, sich zur Umsetzung des Art. 40 der Geldwäscherichtlinie (EU) 2024/1640 zu äußern. Der aufgrund des Art. 40 (2) entstandene sog. Rechtstechnische Standard (RTS „Risk“) hat für Sie – sofern Sie zukünftig geldwäscherechtlich verpflichtet sind oder zu einem solchen Verpflichteten gehören – große Bedeutung, da die dortigen Regelungen voraussichtlich zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Sie führen würden.
Die in den Anhängen I und II des RTS genannten Datenpunkte müssen zukünftig der zuständigen Rechtsanwaltskammer von allen Verpflichteten zur Verfügung gestellt werden – der Turnus der Bereitstellung ist noch nicht final bekannt, es bestehen Bestrebungen, dass die Mitteilung entweder jährlich oder alle drei Jahre erfolgen muss.
Auf Basis dieser Datenpunkte wird im Anschluss von der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Risikoprofil von allen Verpflichteten erstellt werden, auf Basis dessen zukünftig die Geldwäschepräventionsprüfungen der Rechtsanwaltskammer fußen müssen.
Die Rechtsanwaltskammern haben es in den vergangenen Jahren bereits geschafft, die ursprünglich von der AMLA geplante Anzahl der Datenpunkte von etwa 200 auf knapp 60 zu reduzieren; jedoch bedeutet auch die Bereitstellung dieser Datenpunkte einen erheblichen Aufwand für den jeweiligen Verpflichteten sowie insbesondere erhebliche Einblicke in dessen (gesellschaftsrechtliche) Struktur und Tätigkeit.
Eine Beteiligung an der aktuellen Umfrage ist daher wichtig für die Anwaltschaft – und ggf. für Sie persönlich.
Zur Vereinfachung stellen wir Ihnen eine von der Bundesrechtsanwaltskammer mit einem Übersetzungsprogramm erstellte Übersetzung der Konsultationspapiere zur Verfügung, die jedoch keinen Anspruch an Richtigkeit oder Vollständigkeit hat.
