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Ausbildung von StationsreferendarInnen in Corona-Zeiten
Angesichts des erneuten Corona-Lockdowns ab heute Mittwoch, den 16.12.2020, hat uns das Hanseatische Oberlandesgericht auf Folgendes hinsichtlich der Ausbildung von StationsreferendarInnen hingewiesen:
Anders als im ersten Lockdown im März/April gibt es seitens des Hanseatischen Oberlandesgerichts kein Verbot der Präsenzausbildung in den Stationen. Das Hanseatische Oberlandesgericht überlässt es vielmehr den ReferendarInnen und ihren AusbilderInnen, untereinander abzusprechen, inwieweit noch Präsenzausbildung durchgeführt werden kann und soll. Gleichzeitig werden alle Beteiligten ermuntert, im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes die Präsenzausbildung so weit wie ausbildungstechnisch vertretbar zu reduzieren und möglichst viele Online-Formate zu nutzen.
Die ReferendarInnen wurden vom Hanseatischen Oberlandesgericht bereits entsprechend informiert.