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Kammerschnellbrief
Ausgabe 1/2026 vom 16.02.2026
Wahlen zum Kammervorstand 2026
Erinnerung: Einreichung von Wahlvorschlägen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am 7. Januar 2026 hatten wir das Wahlausschreiben für die Vorstandswahl im Jahr 2026 veröffentlicht und auf die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Montag, den 23. Februar 2026, 24.00 Uhr, hingewiesen. Nur wer bis dahin vorgeschlagen ist, kann gewählt werden. Das Wahlausschreiben finden Sie hier: https://rak-hamburg.de/f/80abea51d7.pdf . Es sind 13 Mitglieder des Vorstands neu zu wählen.
Um sicherzustellen, dass wenigstens alle offenen Posten (wieder) besetzt werden und um am besten eine echte Wahl zu haben, bittet der Wahlvorstand alle Kolleginnen und Kollegen nochmals um Prüfung, ob Sie im Vorstand der Kammer mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit sind unter anderem in den §§ 65f. BRAO niedergelegt; insbesondere kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewählt werden, wer Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg ist und den Beruf eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und für die Durchführung der Wahl, die in dem oben verlinkten Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind. Alles Wissenswerte finden Sie auf den Seiten zur Vorstandswahl im Internet: https://rak-hamburg.de/mitglieder/vorstandswahl2026/
Insbesondere finden Sie dort Muster für Wahlvorschlagslisten zum Download:
https://rak-hamburg.de/f/d1e93230f7.pdf
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Der Wahlausschuss
