Mitglieder
Geldwäschegesetz
- Ab dem 01.03.2026: Verordnung über die elektronische Abgabe von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwGMeldV)
- Bekanntmachungen nach § 57 Abs. 1 GwG
- Financial Intelligence Unit (FIU) – Jahresberichte
- Geldwäscheaufsicht
- Registrierungspflicht goAML
- GwGMeldV-Immobilien
- Nationale und sektorspezifische Risikoanalyse
- Geldwäschebeauftragte/r
- KYC-Dokumentationsbögen
Registrierungspflicht goAML
Spätestens bis zum 31.12.2023 mussten alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) registriert sein (§§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal der FIU – goAML – zur Verfügung. Im internen Bereich der FIU erhalten Sie weitere Informationen für Verpflichtete - z.B. zu Verdachtsmeldungen.
Zur Anmeldung bei goAML bei der FIU gelangen Sie hier.
Nähere Informationen mit weiteren Links sind auf den Seiten der BRAK zu finden sowie in unserer Ausgabe 5/2023 vom Kammerreport.
