- Verordnung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2250), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist
Download (PDF) - Prüfungsordnung
Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 25. August 2020
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GEPRÜFTE(R) RECHTSFACHWIRT/IN
Rechtsgrundlagen
Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in (früher Büroleiter/in oder Bürovorsteher/in) ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter in Rechtsanwaltsbüros. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Ausbildung und Abschluss zur Erlangung der Qualifikation "Gepr. Rechtsfachwirt/in" finden Sie unten zum Download.
Finanzielle Förderung
Auch für die Ausbildung zum/zur Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in gibt es Möglichkeiten der finanziellen Förderung im Rahmen der Begabtenförderung.
Seminar zur Erreichung der Qualifikation Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg hat die Soldan GmbH beauftragt, in ihrem Namen und mit ihrer Unterstützung ein Seminar zur Erreichung der Qualifikation Gepr. Rechtsfachwirt/in durchzuführen. Die Themen des Seminars wurden gemeinsam erarbeitet und festgelegt. Die Referenten wurden ebenfalls gemeinsam ausgewählt.
- Büroorganisation
- Kanzleimanagement
- Personalwesen
- Büroverwaltung
- Materielles Recht
- Formelles Recht / Zwangsvollstreckung
- Kosten- und Gebührenrecht
Wer kann teilnehmen?
Aktueller Kurs
Nähere Informationen finden Sie hier.