RA-Fachangestellte
Wiederholungsprüfungen nach der alten ReNoPat-Ausbildungsverordnung
Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg hat in seiner Vorstandssitzung vom 02.10.2019 beschlossen, dass Wiederholungsprüfungen nach der ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23.11.1997 (BGBl. I S. 2392), die bis zum 31.07.2015 galt, nur noch bis einschließlich der Winterprüfung 2020/2021 angeboten werden.