Auch Hamburger Gerichte versenden über das beA
Die Hamburger Justiz hat mit dem Versand von elektronischen Nachrichten an Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) begonnen.
Die Hamburger Fachgerichte nutzen diese Möglichkeit bereits seit der Wiederinbetriebnahme des beA im September 2018. Sie kommunizieren zunehmend über das beA, versenden jedoch derzeit noch überwiegend lediglich an solche Anwälte, die ihrerseits über das beA kommunizieren oder mitteilen, dass sie eine Kommunikation über das beA wünschen. Insbesondere die Sozialgerichte versenden jedoch auch schon an beA von Anwälten, die bisher noch nicht selbst über ihr beA kommuniziert haben.
Die Ordentlichen Gerichte treffen derzeit Vorbereitungen für den elektronischen Versand von Dokumenten über das beA. Im Sommer 2019 sollen elektronische Zustellungen zunächst in den Zivilsenaten des Hanseatischen Oberlandesgerichts pilotiert werden. Sodann soll die Versendung an das beA voraussichtlich im Herbst 2019 an einem der Hamburger Amtsgerichte erprobt werden, bevor die elektronische Versendung in einem weiteren Schritt flächendeckend für die Hamburger Ordentliche Gerichtsbarkeit eingeführt wird.